In Baden-Württemberg richten sich seit dem 4. Dezember die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert. Details dazu finden Sie hier. Aktuell gilt die sogenannte Alarmstufe II. Demnach ist in vielen Lebensbereichen der Zutritt oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich, das heißt es gilt die 2G- bzw. 2GPlus-Regel (Gastronomie). Wer bereits die dritte Impfung hat („Booster“), für den entfällt in Baden-Württemberg bei der 2GPlus-Regelung die Testpflicht. Für eine Übernachtung im Maison Marie ist bis auf Weiteres zwingend entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis erforderlich. Dieser Nachweis wird vor dem Check-in überprüft. Wer nicht geimpft ist, muss beim Check-in einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder zeitlich befristeten PCR-Test (max. 48 Stunden) vorlegen (Selbsttest genügt nicht!). Wenn Sie nicht geimpft sind, keinen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können oder sich krank fühlen bzw. typische Grippesymptome haben, ist eine Übernachtung im Maison Marie zum Schutz der Mitmenschen nicht möglich.
Zu Ihrem persönlichen Schutz ist in jedem Appartement Desinfektionsmittel vorhanden und es liegen Einmalmasken bereit. Bei Bedarf können Sie in der Rezeption einen Selbsttest erwerben. Die Endreinigung erfolgt mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.
Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit!